Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse von Elina Stenzel
Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt, sofern in der jeweiligen Kursbeschreibung keine andere Anmeldemöglichkeit erwähnt wird, ausschließlich schriftlich und elektronisch über Hebamio. Zur verbindlichen Anmeldung, erhalten Sie eine Bestätigungsmail von der Kursleiterin.
Warteliste
Wenn ein Kurs voll ist, können Sie sich auf die Warteliste von Hebamio eintragen. In diesem Fall erhalten Sie keine Bestätigungs-E-Mail, sondern eine Kenntnisnahme für Ihr Interesse an einem Platz. Sobald ein Kursplatz frei wird, werden Sie von mir benachrichtigt und, sofern Sie noch Interesse haben, in den Kurs aufgenommen. Sofern mehrere Personen auf der Warteliste stehen und über den freien Platz informiert werden, erhält diejenige Person den Platz, die als erste zusagt.
Absage des Kurses/Änderung des Formats durch Kursleiterin
Die Kursleiterin behält sich vor, den Kurs bei zu geringer Teilnehmerinnenzahl oder sonstigen dringenden Gründen (z.B. im Krankheitsfall) kurzfristig abzusagen. In diesem Fall bemüht sich die Kursleiterin um einen Ersatztermin. Eine Abmeldung ist bis zu vier Wochen vor Kursbeginn möglich. Danach wird Ihnen die volle Kursgebühr in Rechnung (Schadensersatz) gestellt. Eine vorzeitige Kündigung vor Kursende ist nicht möglich.
Kostenübernahme/-erstattung bei hebammengeleiteten Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskursen:
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privatversicherte Frauen erhalten nach Kursende eine Rechnung, zahlen die Gebühren für den Kurs selbst (2-facher Satz) und reichen die Rechnung eigenständig bei ihrer Versicherung ein. Im Falle von Fehlstunden behalte ich mir als Kursleitung vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und diese privat in Rechnung zu stellen (Stand Februar 2026: 11,40€/Zeitstunde für gesetzlich Versicherte; 22,80€/ Zeitstunde für privat Versicherte). Der Partnerbeitrag bei Geburtsvorbereitungskursen muss vorab privat entrichtet werden, manche Krankenkassen erstatten diesen jedoch anteilig. Bitte informieren Sie sich selbst bei der Krankenkasse der Schwangeren. Über den bezahlten Betrag gibt es am Ende des Kurses einen Nachweis, der dann bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.
Selbstzahlerkurse
Alle anderen Kurse sind Selbstzahlerkurse, die Kosten werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen (Ausnahme: Präventionskurse).